Internationale Übereinkommen
Entwicklungen der internationalen Biodiversitäts-Übereinkommen Im Jahre 1992 wurde von den Vereinten Nationen das wegweisende Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) beschlossen. Die Länder (aktuell 196) haben drei Ziele gesetzt:
- 1. Der Schutz der Biologischen Vielfalt
- 2. Die nachhaltige Nutzung der Bestandteile der Biologischen Vielfalt
- 3. Die gerechte Aufteilung von Vorteilen, welche aus der Nutzung genetischer Ressourcen entstehen
Zwei Protokolle wurden im Rahmen dieses Übereinkommens entwickelt:
1. Das Nagoya-Protokoll
(Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile)
In diesem Protokoll ist der Zugang zu genetischen Ressourcen und die Aufteilung der Vorteile organisiert. Ein Beispiel ist ein pharmazeutisches Unternehmen, welches eine Pflanze aus dem Regenwald verwendet, um neue Medikamente zu entwickeln. Auf Grund des neuen Protokolls muss das Pharmaunternehmen die indigene Gemeinde bezahlen um die Pflanze, die in ihrem Gebiet wächst, zu verwenden.
2. Das Cartagena-Protokoll
(Internationales Protokoll über die biologische Sicherheit)
Dieses Protokoll zielt darauf ab, die sichere Handhabung, den Transport und Nutzung der lebenden gentechnisch veränderten Organismen, welche nachteilige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben oder ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen können, zu sichern.
Abgesehen von der Biodiversitäts-Konvention gibt es noch einige andere internationale Übereinkommen. Die wichtigste ist CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), welche sicherstellt dass der internationale Handel mit Arten nicht deren Überleben gefährdet.