Vorschlag für neue EU-Richtlinie „on green claims": Bußgelder und hohe Anforderungen an die Belegbarkeit und Kommunikation von umweltbezogener Werbung 

News im Rahmen der Europäischen Business & Biodiversity Kampagne

 

Vorschlag für neue EU-Richtlinie „on green claims": Bußgelder und hohe Anforderungen an die Belegbarkeit und Kommunikation von umweltbezogener Werbung 

Die Europäische Kommission hat am 22. März 2023 einen Vorschlag für eine Green-Claims-Richtlinie vorgestellt, um irreführendes Greenwashing von Unternehmen zu bekämpfen.

© Silvia/Pixabay
24.03.2023: Mit der neuen Richtlinie sollen europaweite, einheitliche Standards zu Informationspflichten und zur Belegbarkeit umweltbezogener Werbung geschaffen werden. Der Vorschlag legt einheitliche Mindestanforderungen für umweltbezogene Aussagen in der Werbung fest und schlägt spezifische Kriterien für die Substantiierung und Überprüfung dieser Aussagen vor.

Unternehmen müssen ihre Umweltaussagen anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse belegen und von unabhängigen, akkreditierten Stellen überprüfen lassen. Außerdem sollen Umweltaussagen klar und verständlich kommuniziert werden und relevanten Informationen über das Produkt oder das Unternehmen müssen zusammen mit der Aussage zur Verfügung gestellt werden. Bei Verstoß gegen die Richtlinie sollen "wirksame verhältnismäßige und abschreckende" Sanktionen erhoben werden. Nach dem Entwurf kann die Verhängung der Höchststrafe von Sanktion eine Geldbuße über mindestens 4% des Jahresumsatzes des betreffenden Unternehmens bedeuten. Die Green-Claims-Richtlinie ist Teil des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft, eines der Bestandteile des Europäischen Green Deals.

Ziel der Richtlinie ist es, umweltbezogene Aussagen in Werbungen verlässlicher zu machen und damit Verbraucher*innen einen nachhaltigeren Konsum zu ermöglichen.

Die vorgeschlagene Richtlinie muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union verabschiedet werden. Nach ihrer Verabschiedung muss die Richtlinie von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Gemäß dem Vorschlag müssen die Mitgliedstaaten die zuständigen Behörden benennen und ihnen alle erforderlichen Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnisse übertragen, um die Einhaltung der Richtlinie zu gewährleisten und eine Regulierungs- und Sanktionsregelung zu schaffen.

Autor: GNF
Zurück