07.12.2022: In der vorläufigen Einigung werden verbindliche Sorgfaltspflichten für alle Marktteilnehmer und Händler festgelegt, die folgende Erzeugnisse in der EU vermarkten, bereitstellen oder aus der EU ausführen: Palmöl, Rindfleisch, Holz, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Soja. Die Vorschriften gelten auch für eine Reihe von Folgeerzeugnissen wie Schokolade, Möbel, Druckpapier und ausgewählte Derivate auf Palmölbasis (z. B. als Bestandteile von Körperpflegeprodukten). In zwei Jahren wird eine Überprüfung durchgeführt, um festzustellen, ob weitere Erzeugnisse erfasst werden müssen.
Zur vollständigen Meldung des Europäischen Rats