EU-Richtlinie zum Nachhaltigkeitsreporting

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EU-Richtlinie zum Nachhaltigkeitsreporting

Am 10. November 2022 hat das EU-Parlament die neuen Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Corporate Sustainability Reporting Directive, verabschiedet.

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12.11.2022: Deutlich mehr Unternehmen werden in Zukunft über ihre Pläne und Bemühungen für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit berichten müssen, darunter große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern ab 2024, Unternehmen mit 250+ Mitarbeitern oder 40 Millionen Umsatz ab 2025 und börsennotierte KMU ab 2026. Eine neue EU-Richtlinie muss innerhalb der nächsten 18 Monate in nationales Recht übertragen werden.

Spannend werden auch die Berichtspflichten zur Biologischen Vielfalt sein. Seit dem 15. November liegt der EU-Kommission ein Vorschlag des EFRAG Sustainability Reporting Board vor, der voraussichtlich Mitte 2023 dann Teil der Gesetzgebung wird. In dem Vorschlag sind u.a. ein Transitionsplan und Aktivitäten für mehr Biodiversitätsschutz vorgesehen.

Hier finden Sie die EFRAG-Vorschläge: https://www.efrag.org/lab6
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