30.05.2022: Für den
EU-Entwurf für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden eigene Standards, die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS), entwickelt. Sie werden untergliedert in übergreifende, branchenspezifische sowie thematische Standards zu Umwelt, Sozialem und Governance. Bis zum 8. August lädt die EU-Kommission zur öffentlichen Konsultation über einen
Online Survey ein.
Einer der im Entwurf vorgelegten Standards
(ESRS E4) zielt speziell auf Biodiversität und Ökosysteme ab. Die Angabepflichten sollen Unternehmen dabei helfen, ihre Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu verstehen und dadurch ihr Geschäftsmodell und ihre Tätigkeiten in Einklang mit dem Schutz der Biodiversität zu bringen. Unternehmen müssen einen Plan vorlegen, wie sie bis 2030 die Nettoverluste für die Biodiversität verhindern. Außerdem ist ein Übergangsplan gefordert, um als Unternehmen zur weltweiten vollständigen Wiederherstellung der Ökosysteme bis 2050 beizutragen, d.h. ab 2030 Nettogewinne zu erbringen. Offengelegt werden müssen des Weiteren messbare Ziele für die biologische Vielfalt und die Ökosysteme, Biodiversitäts-Aktionspläne sowie potentielle finanzielle Auswirkungen von biodiversitätsbezogenen Wirkungen, Risiken und Chancen.
Autor: Global Nature Fund