Europäische Gesetzgebung

Aktuelle Europäische Gesetzgebung

Die wichtigsten Elemente der europäischen Gesetzgebung in Bezug auf die Biodiversität sind:

  • Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (FFH) und Vogelschutzrichtlinie: Diese Richtlinien gewährleisten ein Netzwerk von Schutzgebieten. Dieses wird als Natura 2000-Netzwerk bezeichnet. Wirtschaftliche Aktivitäten in diesen Bereichen sind nur in sehr wenigen Fällen möglich.
  • Wasserrahmenrichtlinie: Diese Richtlinie gewährleistet einen guten ökologischen Zustand der aquatischen Ökosysteme. Sie bezieht sich auf alle Binnengewässer, Übergangsgewässer, Küstengewässer und auf das Grundwasser.
  • Umwelthaftungsrichtlinie: Die Richtlinie zur Umwelthaftung basiert auf dem „Verursacherprinzip" und schafft einen gemeinsamen Haftungsrahmen mit dem Ziel, Schäden an Tieren, Pflanzen, natürlichen Lebensräumen, Böden und Wasserressourcen zu verhindern und zu beseitigen. Die Richtlinie zieht alle in der EU tätigen Unternehmen zur Verantwortung, die für Schäden an der Biologischen Vielfalt, Wasserverschmutzung und Bodenverunreinigung verantwortlich sind. Der durch die Umwelthaftungsrichtlinie definierte Biodiversitätsschaden umfasst nicht die gesamte Biologische Vielfalt sondern beschränkt sich auf Schäden an geschützten Vogelarten, Tier- und Pflanzenarten und Lebensräumen. Im Falle eines Umweltschadens ist der verantwortliche Unternehmen zuständig für die Planung und Durchführung der Sanierungsmaßnahmen. Die Behörden sind dafür verantwortlich, dass das verantwortliche Unternehmen die erforderlichen (Finanzierungs-)Maßnahmen zur Vermeidung oder Sanierung selbst übernehmen. Es ist ratsam, dass Unternehmen ihre potenziellen Risiken oder Auswirkungen auf die Umwelt im Voraus einschätzen. Seit einigen Jahren bieten mehr und mehr Versicherungsgesellschaften ein neues Versicherungsmodell an, das Unternehmen vor hohen Kosten von Umweltschäden schützt.
  • Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bietet allgemeine Rahmenbedingungen, welche voraussetzen, dass ein Unternehmen den aktuellen Zustand der Umwelt bewertet, den zukünftigen Zustand einschätzt, und Maßnahmen zur Vermeidung, Reduzierung und Milderung von negativen Auswirkungen vorschlägt; und möglicherweise bleibende Auswirkungen ausgleicht.

Mehr zur EU Gesetzgebung zur Biodiversität finden Sie hier.

Kernaussagen

Die wichtigsten Elemente der europäischen Gesetzgebung in Bezug auf Biodiversität sind:

  • Vogel-und Habitat-Richtlinien, die das Natura 2000 Netzwerk bilden
  • Die EU-Wasserrahmenrichtlinie für klare Gewässer
  • Die Umwelthaftungsrichtlinie zur Kompensation von Umweltschäden
  • Die Umweltprüfung zur Prüfung von potentiellen Schäden, die aus industriellen Projekten entstehen