Deutsche Gesetzgebung

Aktuelle bundesdeutsche Gesetzgebung

Die wichtigsten Elemente der deutschen Gesetzgebung in Bezug auf die Biodiversität sind:

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Das Bundesnaturschutzgesetz bildet die rechtliche Grundlage dafür das Natur und Landschaft so geschützt werden, dass die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie die Vielfalt, Eigenart, Schönheit und der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Das Gesetz spezifiziert zu diesem Zweck die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, stellt Möglichkeiten zur Verwirklichung dieser Ziele dar und legt Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse fest.

Umweltschadensgesetz (USchadG)

Das Umweltschadensgesetz regelt die Vermeidung und Sanierung von Schäden an Böden, Gewässern sowie geschützten Arten und Lebensräumen. Als geschützt gelten alle Arten und Lebensräume, die in den Anhängen I, II und IV der FFH-Richtlinie, bzw. im Anhang I der Vogelrichtlinie aufgeführt sind sowie alle Zugvogelarten. Droht oder tritt ein Umweltschaden aufgrund einer beruflichen Tätigkeit ein, trägt der Verantwortliche die Kosten für Schadenbegrenzungs- und /oder Sanierungsmaßnahmen. Neben der Haftung hat das Gesetz auch eine präventive Stoßrichtung, denn es verpflichtet Verantwortliche auch zu Vermeidungsmaßnahmen, wenn ein Umweltschaden droht.

Gesetz zur Regelung der Gentechnik

Das Gentechnikgesetz hat den Zweck Menschen, Tiere und Umwelt vor schädlichen Auswirkungen gentechnischer Verfahren und Produkte zu schützen und Vorsorge gegen das Entstehen solcher Gefahren zu treffen. Es bildet zudem den rechtlichen Rahmen für die Erforschung, Entwicklung und Förderung der Gentechnik und stellt sicher, dass konventioneller, ökologischer und genveränderter Landbau nebeneinander existieren können.

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Das UVPG stellt sicher, dass bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben sowie bei bestimmten Plänen und Programmen die Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen von Umweltprüfungen frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Die Ergebnisse der Umweltprüfungen sollen so früh wie möglich bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben, bei der Aufstellung oder Änderung von Plänen und Programmen berücksichtigt werden.

Gesetz zu dem Protokoll von Nagoya

vom 29. Oktober 2010 über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische VielfaltGesetz zu dem Protokoll von Nagoya. Das Gesetz zum Nagoya Protokoll regelt Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten an Pflanzen, Tieren und anderen Lebewesen (genetische Ressourcen) aus anderen Weltregionen. Die Vorteile aus der Nutzung solcher genetischer Ressourcen werden ausgewogen und gerecht zwischen dem Nutzer und dem Herkunftsland geteilt. Gerade für die Entwicklungsländer ist es wichtig, auch wirtschaftlich vom Naturschutz zu profitieren.

Die wichtigsten Elemente der deutschen Gesetzgebung in Bezug auf Biodiversität sind:

  • Das Bundesnaturschutzgesetz für den Schutz für Natur und Landschaft
  • Das Umweltschadensgesetz zur Vorsorge und Kompensation von Umweltschäden
  • Das Gentechnikgesetz zur Regelung der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen und das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Produkte
  • Die Umweltverträglichkeitsprüfung zur Prüfung von potentiellen Schäden, die aus öffentlichen und privaten Vorhaben sowie bei bestimmten Plänen oder Programmen entstehen können