„Natur auf Zeit"

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„Natur auf Zeit"

Die Stiftung Rheinische Kulturlandschaften stellt Ergebnisse des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens „Natur auf Zeit: Rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen" vor.

Beim 34. Deutschen Naturschutztag (DNT) im September stellte Thomas Muchow, Geschäftsführer der Stiftung Rheinische Kulturlandschaften die Ergebnisse des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens „Natur auf Zeit: Rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen" vor.
Im Rahmen des von der Stiftung Rheinischen Kulturlandschaft und der Rechtsanwaltskanzlei CBH durchgeführten F+E-Vorhabens wurde betrachtet, welche Bedeutung ein „Natur auf Zeit"-Konzept in Deutschland hat und wie dieses gegebenenfalls erfolgreich umgesetzt werden könnte. Entwickelt wurde das Konzept auf Basis von Expertenbefragungen und eines Expertenworkshops, ergänzt durch naturschutzfachliche und rechtliche Analysen.
Laut der Stiftung beschreibt „Natur auf Zeit" die Möglichkeit, dass sich Natur auf einer Fläche während einer befristeten Nutzungsunterbrechung frei entwickeln kann und die Wiederaufnahme der Nutzung anschließend für den/die Eigentümer/in oder den/die Nutzer/in wieder möglich ist.

Durch eine Umsetzung von „Natur auf Zeit", so die Stiftung, könnten zumindest zeitweise ungenutzte Industrie- und Verkehrsflächen sowie -brachen, Baureserveflächen und Flächen des rohstoffabbauenden Gewerbes ein Flächenpotenzial für den Arten- und Biotopschutz darstellen.

Um „Natur auf Zeit" bei der derzeitigen Rechtslage anwenden zu können, wurde der Lösungsansatz einer artenschutzrechtlichen Vorab-Ausnahme in Kombination mit naturschutzfachlichen Standards erarbeitet. Einen guten Einblick zu fachlichen Standards, zum rechtlichen Rahmen sowie zu den Chancen und Risiken von „Natur auf Zeit" bietet die aktuell erschienene Kurzfassung.

Kurzfassung: Natur auf Zeit

Quelle: Pressemitteilung Stiftung Rheinische Kulturlandschaften, 28.09.2018
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