Artikel von Andrea Reuter, Steffen Kemper (GNF) und Jan Ohnesorge (OroVerde)Erste fachliche Bewertungskriterien im Rahmen der EUTaxonomie liefert die am 1. Januar 2022 in Kraft getretene delegierte Verordnung zu Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel (Klimataxonomie). Diese definiert unter anderem die Anforderungen für die Forstwirtschaft.
Schon die Klimataxonomie hat SchwächenEin zentrales Kriterium ist die Erstellung von Managementplänen für Aufforstungen und Waldbewirtschaftung durch die Forstbetriebe. Zudem müssen Unternehmen, um Wirtschaftsaktivitäten als taxonomiekonform ausweisen zu dürfen, den Klimanutzen ihrer Tätigkeiten analysieren. Das erfordert einen Referenzpunkt, bei dessen Festlegung die Unternehmen jedoch einigen Spielraum haben. Er ist die Grundlage, um die Klimabilanz zu erstellen und die Wirkung von Klimaschutzmaßnahmen zu messen. Wird der Referenzpunkt zu niedrig angesetzt, besteht die Gefahr, dass bereits geringe reale Verbesserungen auf dem Papier als wesentlicher Beitrag ausgewiesen werden können. Kritisch ist auch, dass Forstbetriebe mit einer Fläche von weniger als 13 Hektar von der Anforderung, eine solche Analyse durchzuführen, befreit sind. Das bedeutet, dass kleinere Betriebe sich allein auf der Grundlage von Managementplänen als taxonomiekonform ausweisen können.
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