Umweltministerium bringt Glyphosat-Ausstieg und Gesetz zum Insektenschutz voran

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Umweltministerium bringt Glyphosat-Ausstieg und Gesetz zum Insektenschutz voran

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Insektenschutzgesetzes auf den Weg gebracht, der Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz vorsieht. Dabei sind neben konkreten Zielen und Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung von Insekten, auch Regulierungen von Pflanzenschutzmitteln im Entwurf enthalten.

© Global Nature Fund
10. Februar 2021: In den kommenden Jahren soll der Einsatz von Glyphosat eingeschränkt und bis Ende 2023 gänzlich (auch auf privaten und öffentlichen Flächen) verboten werden. Ab 2024 werden aber auch viele weitere Pflanzenschutzmittel verboten sein, genauso wie der Einsatz von Pestiziden an Gewässerrandstreifen. Dagegen sollen Lebensräume, wie artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern durch die Gesetzesänderung als gesetzlich geschützte Strukturen erhalten und gefördert werden. Ebenso wird der Fokus auch auf die wachsende Lichtverschmutzung gelegt, damit auch nachtaktive Insekten zusätzlichen Schutz erhalten, die sonst durch künstliche Lichtquellen angelockt werden und meist dort auch verenden.

Hintergrund dieses Entwurfs ist die deutlich rückläufige Zahl an Insekten und der zunehmende Verlust an Biodiversität. Beides, so räumt auch Umweltministerin Svenja Schulze ein, ist für die Landwirtschaft und die Erzeugung von Nahrungsmitteln in Zukunft entscheidend, denn ohne die Bestäubung durch Insekten, würde es „Umsummen" (Ministerin Schulze) kosten, diese Aufgabe durch Menschen zu lösen.

Pressemitteilung des BMU
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