Besserer Schutz des Grundwassers vor Nitrateinträgen durch passgenaue Lösungen - Unterstützungsprogramme für die Landwirtschaft

News im Rahmen der Europäischen Business & Biodiversity Kampagne

 

Besserer Schutz des Grundwassers vor Nitrateinträgen durch passgenaue Lösungen - Unterstützungsprogramme für die Landwirtschaft

Ministerinnen legen gemeinsam Vorschläge zum wirksamen Schutz des Grundwassers vor Nitrateinträgen vor

Zum besseren Schutz des Grundwassers vor dem Eintrag des Pflanzennährstoffs Nitrat haben die Bundesministerinnen Julia Klöckner und Svenja Schulze nach intensiver Diskussion mit Ländern, Verbänden und Abgeordneten wirksame Vorschläge an die Europäische Kommission gesandt.

Zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 21. Juni 2018 wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie hat die Europäische Kommission erhebliche Nachbesserungen an der Novelle der Düngeverordnung aus dem Jahr 2017 gefordert.

Das neu aufgestellte, deutschlandweit repräsentative Grundwassermessnetz in landwirtschaftlich genutzten Gebieten hat gezeigt, dass der Nitratgehalt in einigen Gebieten zu hoch ist. Die Nitrat-Belastung schadet nicht nur der Umwelt, sondern die bisher üblichen Gegenmaßnahmen der Wasserwirtschaft stoßen zunehmend an Grenzen und sind teuer - auch für die Verbraucher. Deshalb besteht Handlungsbedarf.

Die Bundesregierung hat sich nach einem breit angelegten Konsultationsprozess mit Ländern, Verbänden und Abgeordneten auf Vorschläge zur weiteren Beschränkung der Düngung verständigt. Die Länder wurden einbezogen, weil die Düngeverordnung auch der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Die neuen Vorschläge an die Europäische Kommission sind die Voraussetzung dafür, eine zweite Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland und gegebenenfalls fällige Zwangsgelder in hoher sechsstelliger Höhe zu vermeiden.

Die Vorschläge im Einzelnen:

Für die Gebiete mit Nitratbelastung schlägt die Bundesregierung der Europäischen Kommission differenzierte, für die Landwirte zwar einschneidende, aber im Ganzen zum Schutz des Grundwassers notwendige, standortangepasste Maßnahmen vor:
  • Der Düngebedarf soll um 20 Prozent im Durchschnitt der Flächen des Betriebes, die dieser in nitratbelasteten Gebieten bewirtschaftet, abgesenkt werden. Um betriebs- und anbauspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen, sollen Betriebe flexibel entscheiden können, welche Kulturen weiter nach dem optimalen Bedarf gedüngt werden, wenn sie dafür auf anderen Flächen in den besonders belasteten Gebieten die Düngung entsprechend stärker einschränken. Dabei soll es keine Reduzierung des Düngebedarfs auf Dauergrünlandflächen geben, die in nitratbelasteten Gebieten bewirtschaftet werden.
  • Eine Reduzierung des Düngebedarfs um 20 Prozent und die Einhaltung einer schlagbezogenen Obergrenze in Höhe von 170 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar aus organischen Düngemitteln auf Flächen in den nitratbelasteten Gebieten soll für Betriebe nicht erforderlich sein, wenn der Betrieb im Durchschnitt dieser Flächen nicht mehr als 160 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar und davon nicht mehr als 80 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar in Form von Mineraldüngemitteln aufbringt.
  • Winterraps darf im Herbst in den mit Nitrat belasteten Gebieten gedüngt werden, wenn durch eine Bodenprobe nachgewiesen wird, dass der verfügbare Stickstoffgehalt im Boden unter 45 Kilogramm Stickstoff je Hektar liegt.
  • Die Sperrfrist bei Festmist von Huf- oder Klauentieren und Kompost wird in den mit Nitrat belasteten Gebieten um vier Wochen (1.12. – 31.01) verlängert (derzeit flächendeckend vom 15.12. – 15.01.).
  • Die Sperrfrist für die Düngung von Grünland wird in den mit Nitrat belasteten Gebieten um zwei Wochen verlängert (15.10. – 31.01.) (derzeit vom 01.11. – 31.01.).
  • Flächendeckend wird eine Begrenzung der Düngung aus flüssigen organischen und flüssigen organisch-mineralischen Düngemitteln, einschließlich flüssigen Wirtschaftsdüngern, auf Grünland im Herbst vom 01.09. bis zum Beginn der Sperrfrist in Höhe von 80 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar eingeführt.
  • Auf stark geneigten Flächen, die innerhalb eines Abstandes von 30 Metern zur Böschungskante eines oberirdischen Gewässers eine Hangneigung von mindestens 15 Prozent ausweisen, dürfen künftig stickstoff- oder phosphathaltige Düngemittel innerhalb eines Abstandes von 10 Metern nicht aufgebracht werden. Bisher gilt hier ein Abstand von 5 Metern. Zusätzlich sind bei Ackerland auf diesen Flächen die ausgebrachten Düngemittel auf der gesamten Fläche einzuarbeiten oder es muss ein hinreichend entwickelter Pflanzenbestand vorhanden sein. Damit soll das Abschwemmen von Stickstoff in angrenzende Gewässer verhindert werden.
  • Auf Flächen, die innerhalb eines Abstandes von 20 Metern zur Böschungskante eines oberirdischen Gewässers eine Hangneigung von mindestens fünf Prozent bis unter zehn Prozent aufweisen, dürfen stickstoff- oder phosphathaltige Düngemittel in einem Abstand von zwei Metern zur Böschungskante dieses Gewässers nicht aufgebracht werden.
  • Auf allen Flächen, die innerhalb eines Abstandes von 20 Metern zur Böschungskante eines oberirdischen Gewässers eine Hangneigung von mindestens zehn Prozent aufweisen, dürfen stickstoffhaltige Düngemittel bei einem ermittelten Düngebedarf von mehr als 80 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar nur in Teilgaben aufgebracht werden.
Umsetzungsunterstützungen für die Bauern

Mit folgenden konkreten Maßnahmen können die Landwirte durch den Bund und die Länder dabei unterstützt werden, die Vorgaben zur Düngung zu bewältigen:
  • Investitionsförderung
  • Bundesprogramm Nährstoffe (die Prüfung der Ansäuerung von Gülle zur Reduzierung der Ammoniakemissionen, Modellvorhaben zur Aufbereitung von Gülle und Gärresten)
  • Entwicklung neuer präziser Techniken (zum Beispiel Sensor- und Robotertechnik) bei der Düngung
  • Förderung des qualitativen Wachstums in der Tierhaltung
  • Bessere Bestimmung und Abgrenzung der nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete
  • Anspruchsvolle Wasserkooperationen
  • Stärkere Beratung für eine bedarfsgerechte und an die Entwicklung der Tiere angepasste Fütterung
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, 14.06.2019
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