„Biodiversität jenseits nationaler Gesetzgebung" (BBNJ) zum Schutz der Meere

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„Biodiversität jenseits nationaler Gesetzgebung" (BBNJ) zum Schutz der Meere

Gute Neuigkeiten für den Schutz der Meeres-Biodiversität: Nach ca. 15 Jahren (!) Verhandlung haben sich die Mitgliedstaaten der UN auf ein Abkommen zum Schutz der Hochsee ("high seas treaty") geeinigt. Dieses muss nun noch ratifiziert werden.

© joakant/Pixabay
02.03.2023: Im neuen Abkommen zum Schutz der Hochsee steht u.a., dass 30 Prozent der Weltmeere als Schutzgebiete ausgewiesen werden sollen (CBD: bis 2030), und das mit einer Dreiviertel-Mehrheit der Mitgliedsstaaten. Diese neuen Schutzgebiete schränken z.B. die Fischerei, Schifffahrtsrouten und den Tiefseebergbau ein.

Ein Verfahren soll festlegen, wie wirtschaftliche Projekte, Expeditionen und andere Aktivitäten in den Meeren auf ihre Umweltverträglichkeit (UVP) hin zu prüfen sind (allerdings scheinen wichtige Sektoren ausgenommen zu sein und Greenpeace kritisiert, dass die UVPs den Ländern überlassen bleiben sollen).

Etablierung eines Access & benefit sharing Mechanismus'; Beispiel: "Sowohl das Krebsmedikament Halaven und das Covid-Medikament Remdesivir basieren auf der Nutzung von Tiefseeorganismen und bringen ihren Patentinhabern hohe Gewinne ein." (s. https://www.deutschlandfunk.de/meeresschutz-abkommen-hohe-see-vereinte-nationen-100.html).

Als Hohe See oder Hochsee wird der Teil der Meere bezeichnet, der nicht unter der Kontrolle eines bestimmten Staates steht. Diese Meeresgebiete ohne Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt machen rund 60 Prozent der Weltmeere aus. Nur 1,2 % der internationalen Gewässer sind offiziell geschützt. Fast 10 % der weltweiten Meeresarten sind laut IPBES vom Aussterben bedroht.

Autor: GNF
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