EMAS Novelle 2019

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EMAS Novelle 2019

Die EU-Kommission hat in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten die Anforderungen an die EMAS-Berichterstattung überarbeitet. Die Änderungen bieten Organisationen mehr Möglichkeiten, ihre Umweltleistung aussagekräftig darzustellen. Der Kernindikator für Biodiversität wurde in Zusammenarbeit mit dem Global Nature Fund und der Bodensee-Stiftung erweitert.

Stärker im Fokus steht die Berichterstattung über die bedeutenden Umweltauswirkungen der Organisationen. Eine gemeinsame Publikation des UGA und des Umweltbundesamtes sowie verschiedene  Praxisbeispiele helfen bei der Umsetzung.

Mit der EMAS-Umwelterklärung berichten Organisationen umfassend darüber, wie sie die Umwelt in Anspruch nehmen und welche Maßnahmen sie zur Verbesserung ihrer Umweltleistung planen und durchführen. Dies unterlegen sie mit Leistungsindikatoren. Organisationen, die sich nach den Anforderungen der EMAS-Verordnung prüfen und registrieren lassen, veröffentlichen die Umwelterklärung jährlich. Die novellierten Anforderungen an die Umwelterklärung sind mit der Verordnung (EU) 2018/2026 als Neufassung des Anhangs IV „Umweltberichterstattung"
der EMAS-Verordnung (EG) 1221/2009 am 09.01.2019 in Kraft getreten.

Die EU-Kommission hat die Anhänge I-IV der EMAS-Verordnung und das EMAS-Nutzerhandbuch überarbeitet. Dazu gehören auch die Kernindikatoren für die EMAS Berichterstattung. Bei der Erstellung der Umwelterklärung (Anhang IV) sind EMAS-Organisationen aufgefordert, ihre bedeutenden direkten und indirekten Umweltaspekte und –auswirkungen stärker als bislang in den Fokus der Berichterstattung zu stellen. Die EMAS-Kernindikatoren können künftig flexibler an die Bedürfnisse der EMAS-Organisation angepasst werden. Die Änderungen unterstützen nun explizit die Verknüpfung der Umwelterklärung mit anderen Berichtsformaten.

Auch der Kernindikator für Biodiversität wurde in „Flächenverbrauch in Bezug auf die biologische Vielfalt" umbenannt und inhaltlich erweitert. Der Indikator setzt sich aus dem Gesamtflächenverbrauch, versiegelte Fläche, naturnahe Fläche am Standort sowie naturnahe Fläche außerhalb des Standortes zusammen. Der Global Nature Fund und die Bodensee-Stiftung haben an der Überarbeitung mitgewirkt und ihre Erfahrungen eingebracht. Beide Organisationen weisen aber auch nochmals auf den EMAS Leitfaden zum Thema Biodiversität hin, im dem weitere Bezüge zur biologischen Vielfalt, Maßnahmen und Indikatoren beschrieben sind. Der Umweltgutachterausschuss erläutert in einer Broschüre alle neuen Aspekte der EMAS Novellierung. Weiterhin wurde ein Beispiel zum Kernindikator Biodiversität veröffentlicht.

Weitere Informationen: EMAS Novelle 2019 - die Änderungen im Überblick
Quelle: Pressemitteilung EMAS [angepasst], 15.01.2019
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