Bioprodukte: Parlament verschärft EU-Vorschriften

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Bioprodukte: Parlament verschärft EU-Vorschriften

Das Parlament hat am 19. April neue Regeln verabschiedet, um sicherzustellen, dass in der EU nur hochwertige Bioprodukte verkauft werden, und um die ökologische Produktion anzukurbeln.

Die Abgeordneten gaben mit 466 Ja-Stimmen bei 124 Gegenstimmen und 50 Enthaltungen grünes Licht für die Neufassung der EU-Verordnung über den Biolandbau. Die Verhandlungsführer des Parlaments und der EU-Minister hatten sich am 28. Juni 2017 auf den vorliegenden Kompromiss geeinigt.

Zukünftig sind alle Akteure in der Lebensmittelkette jährlichen Kontrollen ausgesetzt – also auch Züchter, Händler, Importeure und Verarbeiter.

Neu sind Regelungen zum Einsatz von Saatgut, um den Ansprüchen des Bioanbaus gerecht zu werden. Es wird künftig möglich sein, dass Züchter Sorten anbieten, die vielfältiger in ihrem Geno- und Phänotyp sind. Die Nachfrage der Landwirte und Gärtner nach diesen heterogenen und alten Landsorten besteht. Bislang durften aber in der EU, anders als in den USA, diese Sorten nicht genutzt oder nur unter erschwerten Bedingungen vertrieben werden. Künftig darf der Landwirt selbst entscheiden, ob er bei uniformen Sorten bleibt oder häufig robustere und krankheitsresistente alte Landsorten nutzt.

Dazu die grüne Europapolitikerin Rebecca Harms: „Die Erhaltung und Nutzung alter Sorten war mir immer ein großes Anliegen, dem nun erstmals Rechnung getragen wird, daher begrüße ich diese Verordnung in großen Teilen."

 
Die wichtigsten Punkte:


Gewährleistung der hohen Qualität von Bioprodukten

  • Strenge, risikobasierte Kontrollen über die gesamte Lieferkette. Auf Drängen des Parlaments werden Kontrollen vor Ort und bei allen Betreiber durchgeführt, mindestens einmal jährlich oder alle zwei Jahre, wenn in den vergangenen drei Jahren kein Betrug festgestellt wurde. 
  • Einfuhren müssen den EU-Normen entsprechen. Die derzeitigen Gleichwertigkeitsvorschriften, nach denen Nicht-EU-Länder ähnliche, aber nicht identische Standards einhalten müssen, werden innerhalb von fünf Jahren auslaufen.

Förderung von Bioprodukten in der EU
  • Erhöhung des Angebots an Saatgut und Tieren aus ökologischer Produktion, um den Bedürfnissen der Bio-Landwirte gerecht zu werden: Ausnahmen, die die Verwendung von Saatgut und Tieren aus konventioneller Produktion in der ökologischen Erzeugung erlauben, sollten im Jahr 2035 auslaufen.
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  • Gemischte landwirtschaftliche Betriebe als Anreiz für die Umstellung: Gemischte landwirtschaftliche Betriebe, d.h. solche, die sowohl konventionelle als auch biologische Lebensmittel erzeugen, dürfen weiterhin auf diese Weise arbeiten, vorausgesetzt, dass der konventionelle Landbau klar und deutlich vom ökologischen Landbau getrennt und unterschieden wird.
  • Einfachere Zertifizierung für Kleinerzeuger: Eine Gruppenzertifizierung ermöglicht Kleineerzeugern, Zeit und Geld beim Umsatteln auf ökologischen Landbau zu sparen.
 
Vermeidung von Verunreinigung mit chemischen Pestiziden oder synthetischen Düngemitteln
  • Vorsorgemaßnahmen: Landwirte und andere Akteure in der Lebensmittelversorgungskette sind verpflichtet, eine Reihe neuer Maßnahmen zur Vermeidung von Verunreinigungen anzuwenden. Wenn der Verdacht besteht, dass ein nicht zugelassenes Pestizid oder Düngemittel vorhanden ist, sollte das Endprodukt erst nach weiteren Untersuchungen das Bio-Label bekommen. Wenn die Verunreinigung absichtlich erfolgte oder der Betreiber keine Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat, wird das Produkt seinen Bio-Status verlieren.

  • Mitgliedstaaten, die derzeit Schwellenwerte für nicht zugelassene Stoffe in ökologischen Lebensmitteln, wie Pestizide, anwenden, könnten dies auch weiterhin tun, wenn sie anderen EU-Ländern, die die EU-Vorschriften erfüllen, den Zugang zu ihren Märkten gestatten.
 
Vier Jahre nach Inkrafttreten der Neuregelung würde die Kommission einen Bericht vorlegen, in dem sie die nationalen Vorschriften und Verfahren in diesem Bereich prüft; gegebenenfalls wird sie einen Gesetzgebungsvorschlag für eine weitere Harmonisierung bei den Schwellenwerten für nicht zugelassene Stoffe vorlegen.


Quelle: www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/ und www.umweltruf.de
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