EU veröffentlicht geänderte Anhänge der EMAS-Verordnung

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EU veröffentlicht geänderte Anhänge der EMAS-Verordnung

In Abstimmung mit den europäischen Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission die EMAS-Verordnung überarbeitet. Es wurden die Anhänge I bis III der Verordnung geändert, um die Kompatibilität von EMAS zu dem Umweltmanagementsystem nach der neuen ISO 14001:2015 weiterhin zu wahren und die Anwenderfreundlichkeit von EMAS zu verbessern. Die Verordnung (EU) 2017/1505 zu den Änderungen von EMAS tritt am 18.09.2017 in Kraft.

Das Ziel von EMAS ist die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung von Organisationen. Zur Erreichung dieses Ziels führen die Organisationen ein Umweltmanagementsystem ein, das sie nutzen, um ihre Leistung zu bewerten, Informationen zu ihrer Umweltleistung der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, interessierte Kreise einzubinden und ihre Beschäftigten aktiv zu beteiligen. Das Umweltmanagementsystem bei EMAS enthält gleichzeitig die wesentlichen Bestandteile der ISO 14001. Nach der Novelle der ISO 14001 im Jahr 2015 hat die EUKommission in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten die Anhänge der EMAS-Verordnung weiterentwickelt, um die Vereinbarkeit der Systeme zu wahren. Das Ergebnis ist die vorliegende Änderungs-Verordnung (EU) 2017/1505, die Anpassungen für die Umweltprüfung (Anhang I), die Anforderungen an das Umweltmanagementsystem (Anhang II) und die Umweltbetriebsprüfung (Anhang III) enthält. Sie tritt am 18.09.2017 in Kraft und ist dann bindend für Begutachtungen bei Neuregistrierungen und Verlängerungen. In bestimmten Fällen gelten Übergangsfristen.
 
Für EMAS-Organisationen ergibt sich ein geringfügiger Anpassungsbedarf, um die Änderungen der Anhänge I bis III in ihr Umweltmanagementsystem zu integrieren. Die grundsätzliche Systematik der Verordnung hat sich nicht geändert. Die Anpassungen eröffnen die Möglichkeit, dass die Organisationen die Beziehungen zu ihren Anspruchsgruppen verbessern, indem sie deren Interessen stärker berücksichtigen. Die neue Berücksichtigung von Chancen und Risiken unterstützt die Organisationen, langfristige Trends, zum Beispiel Klimarisiken oder Innovationspotenziale, zu erkennen, Handlungsspielräume zu identifizieren und Fehlentwicklungen zu vermeiden. Mit der gestärkten Betrachtung des Lebenswegs für ihre Produkte bzw. Dienstleistungen schafft die Organisation eine Transparenz bezüglich der Umweltauswirkungen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen. Über die Anforderungen der ISO 14001 hinaus bestehen bei EMAS weiterhin die Erfordernisse Rechtskonformität, Umweltleistungsverbesserung und Umweltberichterstattung.
 
Die geänderten Anhänge sind im Rechtsinformationssystem der Europäischen Union EUR-Lex unter dem Titel Verordnung (EU) 2017/1505 veröffentlicht. Ausführlichere Informationen zu den Neuerungen und Übergangsfristen bietet ein englischsprachiges Infoblatt der Europäischen Kommission (Download PDF). Weiterführende Informationen zu Anforderungen für Organisationen, die dabei sind oder planen ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einzuführen, und Organisationen, die bereits EMAS-registriert sind, werden in Kürze auf www.emas.de veröffentlicht. 
 
Eine Broschüre, die den EMAS-Organisationen die wesentlichen Änderungen für ihr Umweltmanagementsystem darstellt, veröffentlichen Umweltbundesamt und Umweltgutachterausschuss gemeinsam voraussichtlich Ende September 2017.
 
Quelle: www.uga.de/allgemeines/presse/
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